Der Tandemsprung

einfach genießen!

Das Tandemfallschirmspringen ist die wohl einfachste und sicherste Art, die Faszination des Fallschirmsports kennenzulernen.

Nach einer kurzen Einweisung von ca. 15 Minuten, bei der Du über die wesentlichen Abläufe eines Tandemsprungs ausführlich informiert wirst, geht’s los.

 

Du bist bereit für Deinen ersten Fallschirmsprung.

Einsteigen in das Flugzeug

- in ca.15 – 20 Minuten Steigflug auf unsere Absetzhöhe von 3000 – 4000 m Höhe über Grund gebracht,

- Rundflug mit herrlichem Ausblick inclusive

- immer fest verbunden mit dem Tandemmaster.

Kurz vor dem Absprung ein letzter Check des Fallschirmsysthems, Türe auf, dann der spannende Moment:

+ Absprung +

Freifallhaltung einnehmen, mit ca. 200 km/h der Erde "entgegenrasen", unbeschreiblich, ein wahnsinns Gefühl!

 

40-60 Sekunden "freies Fliegen"

Dann, die Schirmöffnung in 1500 m Höhe, ein sanfter Ruck und schon gleiten wir fast lautlos an unserem quadratischen Flächenfallschirm dahin, hoch über der Erde mit einer traumhaften Aussicht!

Spätestens jetzt ist Jedem klar:

Only Skydivers know why birds sing!

Nach 5-8 Minuten Schirmfahrt, Landeanflug und punktgenaues sanftes Landen vor Deinen Begleitern.

 

Ein unvergessliches Erlebnis, jederzeit wieder!

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Natürlich kannst Du Dir dieses Glücksgefühl "konservieren" lassen.

Einfach einen Kameramann mitbuchen, er wird uns während des gesamten Sprungs begleiten und einen tollen Film über "Deinen Tandemsprung" drehen.

Wann immer Du dann möchtest kannst Du Dir Die Erinnerung aufs neue auf Video/DVD hervorholen oder Freunde teilhaben lassen.

Es versteht sich von selbst, dass ich natürlich Geschenkgutscheine für Deine Freunde und Bekannten bereithalte, damit Du diese so "richtig Überraschen" kannst!


 

Voraussetzungen

Durchschnittliche Fitness

Mindestens 1,40 m Körpergröße

Maximal 90 kg Körpergewicht (darüber evtl. nach telefonischer Rücksprache (Systemabhängig))

Sportschuhe, bequeme Kleidung

Keine Altersbegrenzung (Empfehlung ab ca. 12 Jahre, es soll eine gewisse Verarbeitungsfähigkeit  des Erlebten gegeben sein), bei Minderjährigen müssen Erziehungsberechtigte vor Ort sein